Meppener Tagespost 21.04.2006
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Versteigerung des Meppener "Bridge" vertagt
tb MEPPEN.
Besuchern des "Bridge" im Euro-Industriepark Meppen-Versen dürfte kaum aufgefallen sein, was sich seit Monaten hinter den Kulissen der Diskothek abgespielt hat: Der Eigentümer ist hoch verschuldet, gestern war Zwangsversteigerungstermin.

 

Im Saal 2 des Meppener Amtsgerichts reichen die Plätze kaum aus für die illustre Runde, die bei der Versteigerung dabei sein will. Mehr als 40 Personen verteilen sich auf die unbequemen Holzstühle: Gläubiger, Kaufinteressenten und Verfahrensbeobachter. Wer zu welcher Gruppe gehört, lässt sich oftmals nur erahnen. Gesprochen wird nicht viel und nur leise. Der Besitzer der Diskothek hat das 2001 erbaute "Bridge" vor längerer Zeit verpachtet. Deshalb wird der Betrieb wie gewohnt weiterlaufen, ganz gleich, ob jemand heute den Zuschlag erhält.

Rechtspfleger Ansgar Wessels leitet das Verfahren. Er verliest die Namen derer, die per Zwangsvollstreckung Forderungen geltend machen wollen. Städtischer Rat Matthias Wahmes und Werner Reiners stehen als Vertreter der Stadt Meppen ganz oben auf der Liste. "Der Besitzer der Disco schuldet der Stadt mehr als 100000 Euro öffentlicher Abgaben", betont Wahmes. Wir haben jahrelang gemeinsam nach Lösungen gesucht, am Ende aber dann keinen anderen Ausweg mehr gesehen, als die Zwangsvollstreckung zu beantragen."

Auf diesen Zug sind dann viele aufgesprungen: Brauereien, das Finanzamt, Getränkelieferanten, Baufirmen. Alle wollen nun ihr Geld, Rechtspfleger Wessels hat viele Namen und große Summen zu verlesen. Selbst wenn der per Gutachten ermittelte Verkehrswert von 1000000 Euro erzielt werden sollte, könnten nicht alle Forderungen beglichen werden.

Wessels schaut durch seine kreisrunden Brillengläser auf die Uhr. "Es ist jetzt 11.24 Uhr", sagt er. "Die Bietzeit beginnt. 30 Minuten ab jetzt." Doch statt eines feurigen Wettstreits in 10000-Euro-Schritten folgt: Stille. Ein Mann im dunklen Anzug und drei eher leger gekleidete Männer um die 30 Jahre treten nach vorne und schauen in das Wertgutachten für das Bridge. Ansonsten herrschen Spannung und leises Gemurmel. Um 11.40 Uhr dann doch ein Gebot: 250000 Euro will jemand für die Disco zahlen. "Ich nehme das Angebot nur vorläufig an", betont Wessels. "Es gilt die 5/10-Regelung, die den Eigentümer vor der Verschleuderung seines Vermögens schützen soll. Deshalb müssen mindestens 500000 Euro geboten werden."

Doch die Zeit verrinnt. Immer wieder blickt Wessels zur Uhr, um 11.48 noch einmal sein Einwand: "Für 250000 Euro kann ich das Objekt nicht zuschlagen." 11.53: "Noch eine Minute." Um 11.54 Uhr Dann ruft Wessels das ungültige Gebot auf, "zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten." Der Rechtspfleger wendet sich an den Bieter: "Kein Zuschlag wegen der 5/10-Regelung. Es wird einen neuen Versteigerungstermin geben."

In etwa drei Monaten werden sich dann vermutlich einge der gestern Beteiligten in Meppen wieder treffen. Für die Bieter ist die Aussicht auf ein Schnäppchen dann deutlich gestiegen: Beim zweiten Versteigerungsversuch gilt die 5/10-Regelung nicht mehr.

Quelle: http://www.meppener-tagespost.de/information/noz_print/mt/13548546.html